Seit dem 29. Februar 2020 ist der öffentliche Nahverkehr für alle, sowohl Einwohner als auch Touristen, kostenlos. Kostenlos gilt für Züge, Straßenbahnen und Busse (RGTR, TICE und AVL). Das bedeutet, dass Reisende kein Ticket mehr benötigen, egal ob es sich um eine Einzelfahrkarte oder eine Dauerkarte handelt. Eine Ausnahme von der Freifahrt gibt es lediglich für 1.-Klasse-Fahrkarten und Dauerkarten in Zügen. Es wird weiterhin zu den aktuellen Tarifen abgerechnet. Allerdings müssen alle Fahrgäste jederzeit in der Lage sein, sich auf Verlangen des Fahrers auszuweisen.
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Außerdem fallen für die 1.-Klasse-Fahrkarten und die Dauerkarten in den Zügen weiterhin Gebühren an. Es ist also nicht völlig handelsfrei.
Wer sich „jederzeit“ ausweisen möchte, muss seine Freiheit aufgeben. Zumindest ein bisschen, hier und da.